Verschiedene Zeitungen in einem Zeitungsständer

Aktuelles

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Gemeinsames Vermögen ohne Vertrag?

Nicht verheiratete Paare schaffen sich bisweilen gemeinsames Vermögen (z.B. Immobilien­vermögen) an, wobei jeder unterschiedliches Eigenkapital mitbringt. Nicht selten erwerben dann diese Paare das Eigentum an der Immobilie im Verhältnis der Eigen­kapitalbeträge (z.B. 2/3 zu 1/3). In diesen Fällen ist unbedingt zu einem Partner­schafts­vertrag zu raten.

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Erbrecht: Testamentsgestaltung – nicht ohne Beratung!

Die geplante Gestaltung der Vermögens­nachfolge im Todesfall sichert das Vermögen vor Streitigkeiten und unnötigen Kosten und setzt den eigenen Willen richtig um. Neben Vorsorgevollmacht und Patienten­verfügung ist das Testament die wesentliche Säule der Vorsorge­regelung für den Todesfall. Vor der Verwendung von Mustern aus dem Internet oder der Abfassung des Testaments ohne Beratung ist dringend abzuraten.

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Familienrecht: Eheverträge bei Anfangsvermögen, geschenktem oder ererbtem Vermögen

Häufiges Motiv für einen Ehevertrag ist die Absicherung bereits vorhandenen, geschenkten oder ererbten Vermögens. Bei der Abfassung eines solchen Vertrages ist jedoch erhöhte Sorgfalt geboten.

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Neu: Ab sofort WebAkte möglich!

Sichere, schnelle und bequeme Kommunikation mit uns! Rund um die Uhr sicherer Zugriff auf Ihre Akte und Unterlagen.

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Familienrecht: Thesaurierte Gewinne als unterhalts­rechtliches Einkommen!

Die Reduktion des Geschäftsführer-Gehalts eines Gesellschafter­geschäfts­führers ist nicht per se geeignet, den Unterhalt zu reduzieren oder zu umgehen! Dies wurde in einer aktuellen Entscheidung des AG Flensburg festgestellt.

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Erbrecht: OLG München: Vernichtung nur eines von mehreren Testamenten gefährlich!

Nicht selten errichtet man zwei oder gar mehrere Originale eines Testaments und vergisst dann im Lauf der Jahre diesen Umstand oder auch den Ort der Aufbewahrung. Ändert sich der Wille und man vernichtet nur ein Original-Testament, hat dies nicht den Widerruf aller errichteter Testamente zur Folge!

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