Erbrecht: OLG München: Vernichtung nur eines von mehreren Testamenten gefährlich!

Nicht selten errichtet man zwei oder gar mehrere Originale eines Testaments und vergisst dann im Lauf der Jahre diesen Umstand oder auch den Ort der Aufbewahrung. Ändert sich der Wille und man vernichtet nur ein Original-Testament, hat dies nicht den Widerruf aller errichteter Testamente zur Folge!

In einer aktuellen Entscheidung des OLG München hatte der Erblasser zwei inhaltlich identische Originale errichtet und eines davon der Cousine gegeben. Das eigene Testament wurde zerrissen, nicht jedoch das bei der Cousine befindliche Original. Damit behielt dieses Original seine Wirksamkeit, nach der die Cousine Alleinerbin wurde! Bei Neufassung von Testamenten ist daher ein verstärktes Augenmerk darauf zu richten, ob und was für erbrechtliche Regelungen es bereits gibt und was mit diesen geschehen soll.