Erbrecht: Testamentsgestaltung – nicht ohne Beratung!

Die geplante Gestaltung der Vermögens­nachfolge im Todesfall sichert das Vermögen vor Streitigkeiten und unnötigen Kosten und setzt den eigenen Willen richtig um. Neben Vorsorgevollmacht und Patienten­verfügung ist das Testament die wesentliche Säule der Vorsorge­regelung für den Todesfall. Vor der Verwendung von Mustern aus dem Internet oder der Abfassung des Testaments ohne Beratung ist dringend abzuraten.

Nicht selten kommen eigenhändig verfasste Testamente vor, in denen der Erblasser an verschiedene Personen Grundstücke, Geldbeträge etc. verteilt (z.B. mein Sohn erhält das Grundstück X, meine Tochter alles Barvermögen). In einem solchen Testament wird jedoch nicht festgelegt, wer mit welcher Quote Erbe werden soll. Ein solches Testament führt meist zu jahrelangen Rechts­streitigkeiten. Daher ist von einem solchen Testament dringend abzuraten. Das Erbrecht hat eine eigene Terminologie (Erbe, Ersatzerbe, Vor- und Nacherbe, Vermächtnis, Vorausvermächtnis etc.), die auch mit Beratung richtig verwendet werden sollte, da dann auch der Nachlass­richter Ihren Willen „richtig versteht“ und Auslegungs­schwierigkeiten vermieden werden. Auch sollte ein Testament in gewissen Abständen auf Aktualität überprüft werden. Bei der Abfassung eines Testamentes ist ebenso an die Folgen des Testamentes auch in steuerlicher Hinsicht zu denken. Auch hier können Fehler gemacht werden, die zu unnötigen Steuerlasten führen.