Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Gemeinsames Vermögen ohne Vertrag?

Nicht verheiratete Paare schaffen sich bisweilen gemeinsames Vermögen (z.B. Immobilien­vermögen) an, wobei jeder unterschiedliches Eigenkapital mitbringt. Nicht selten erwerben dann diese Paare das Eigentum an der Immobilie im Verhältnis der Eige­nkapitalbeträge (z.B. 2/3 zu 1/3). In diesen Fällen ist unbedingt zu einem Partner­schafts­vertrag zu raten.

Mit der bloßen Vereinbarung der Eigentums­anteile sind weitere Fragen nicht geklärt. So sollte geklärt werden, was für die Dauer der Beziehung und was im Falle einer Trennung gelten soll. Wer zieht aus, wer bleibt? Wie werden die Lasten der Immobilie während der Beziehung oder nach dem Scheitern getragen? Kann eine Teilungs­versteigerung beantragt werden? Wie verhalten sich diese Regelung zu einem evtl. Unterhalts­anspruch bei gemeinsamen Kindern? Welche Todesfall­regelungen gelten?