Nicht verheiratete Paare schaffen sich bisweilen gemeinsames Vermögen (z.B. Immobilienvermögen) an, wobei jeder unterschiedliches Eigenkapital mitbringt. Nicht selten erwerben dann diese Paare das Eigentum an der Immobilie im Verhältnis der Eigenkapitalbeträge (z.B. 2/3 zu 1/3). In diesen Fällen ist unbedingt zu einem Partnerschaftsvertrag zu raten.
Mit der bloßen Vereinbarung der Eigentumsanteile sind weitere Fragen nicht geklärt. So sollte geklärt werden, was für die Dauer der Beziehung und was im Falle einer Trennung gelten soll. Wer zieht aus, wer bleibt? Wie werden die Lasten der Immobilie während der Beziehung oder nach dem Scheitern getragen? Kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden? Wie verhalten sich diese Regelung zu einem evtl. Unterhaltsanspruch bei gemeinsamen Kindern? Welche Todesfallregelungen gelten?