Familienrecht: Thesaurierte Gewinne als unterhalts­rechtliches Einkommen!

Die Reduktion des Geschäftsführer-Gehalts eines Gesellschafter­geschäfts­führers ist nicht per se geeignet, den Unterhalt zu reduzieren oder zu umgehen! Dies wurde in einer aktuellen Entscheidung des AG Flensburg festgestellt.

Das unterhaltsrechtliche Einkommen des Geschäfts­führers einer Gesellschaft, an der der Geschäfts­führer allein oder mehrheitlich beteiligt ist, richtet sich nicht nur nach dem Geschäftsführer-Gehalt, sondern auch nach den thesaurierten, also in der Gesellschaft belassenen Gewinnen. Hier muss genau geprüft werden, inwieweit die Thesaurierung unterhalts­rechtlich zu akzeptieren ist. Auf jeden Fall muss bei Auskunfts­ansprüchen darauf geachtet werden, auch die gesellschafts­rechtlichen Unterlagen anzufordern, aus denen sich die thesaurierten Gewinne ergeben!