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Leistungsspektrum/Familienrecht
Auf dem Gebiet des Familienrechts geht es um alle Fragen, die insbesondere mit der Ehe, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der Lebenspartnerschaft und der Verwandtschaft zusammen hängen, also insbesondere um Ehe- und Partnerschaftsverträge, Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat, elterliche Sorge etc.
Aber auch auf anderen Gebieten, wie z.B. bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Testamenten sind familienrechtliche Besonderheiten zwingend zu beachten.
Gute Beratung im Familienrecht heißt nicht nur, die komplexen Gesetze zu beherrschen, sondern die aktuellsten Entwicklungen in der Rechtsprechung zu kennen und zu wissen, wie die für Ihren Fall zuständigen Gerichte voraussichtlich den Fall entscheiden.
Seit 1996 ist Herr Dr. Moritz auf dem Gebiet des Familienrechts tätig, seit 2003 als Fachanwalt für Familienrecht.
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