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        Leistungsspektrum/Erbrecht

Wir beraten Sie vor dem Erbfall und bei einem Erbfall!
Wir setzen Ihren Willen richtig um und gestalten mit Ihnen Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag und vervollständigen dies mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu einem umfassenden Vorsorgepaket für den Erbfall.
Wollen Sie Ihre Familie zu Lebzeiten in die Vermögensnachfolge mit einbinden, beraten und gestalten wir für Sie Übergabeverträge, gesellschaftsrechtliche Beteiligungen etc.
Bei einem Erbfall helfen wir Ihnen bei der Erbauseinandersetzung und Durchsetzung Ihrer Rechte, bei Fragen im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung und nicht zuletzt bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Gute Beratung im Erbrecht heißt vor allen Dingen zuhören können. Neben der selbstverständlichen Beherrschung des erbrechtlichen Handwerkszeugs ist es wichtig, die familienrechtlichen Bezüge des Erbrechts zu kennen.
Seit 1996 ist Herr Dr. Moritz auf dem Gebiet des Erbrechts sowohl gestaltend wie auch gerichtlich tätig, kennt daher beide Seiten und beherrscht als Fachanwalt für Familienrecht die familienrechtlichen Bezüge.

       
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